Das war eine Frage, die mir durch einen potentiellen Klienten gestellt wurde, dem der Arzt dringend zu einer Ernährungsberatung geraten hatte, da seine Blutzuckerwerte in die Höhe geschnellt sind.
In diesem Fall kann sich der Klient die Beratung leisten, da seine Krankenkasse die Kosten zu 100% übernimmt.
Was machen aber die Klienten, denen mein Honorar zu hoch ist und die Zuschüsse der Krankenkasse nicht ausreichen um die Beratung erschwinglich zu machen?
Die Zuschüsse der Krankenkasse zur Ernährungstherapie sind immer noch eine KANN- keine MUSS-Leistung.
Das bedeutet, dass Versicherte sich über jeden Euro freuen dürfen, der von der Krankenkasse bezuschusst wird.
Ich kann aber auch mein Honorar nicht senken. Da steckt alles drin, was ich bezahlen muss. Was das ist, das habe ich hier schon einmal beschrieben.
Irgendwie ein Dilemma. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich wissen, dass es viele Erkrankungen gibt, die durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden können. Aber dann hakt es wegen der Finanzierung.
Vielleicht dann doch lieber eine „Pille“ mehr, da ist der Eigenanteil geringer?
Anmerkung am Rande: Auch ich bin von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen. (Ganz viel Text!)
Aus diesem Grund habe ich die Kommentarfunktion im Blog abgestellt, da ich nicht mehr Daten als nötig sammeln möchte oder teilweise muss.
Aber es gibt auch andere Wege um mit mir in Kontakt zu treten.
Genießt den schönen Sonntag.
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