Sonntag, 25. Februar 2024

Arbeit in einer (Groß-)Küche

Oft kommt nach dem Examen eine Tätigkeit in einer (Groß-)Küche.
Viele Kolleg*innen arbeiten in Krankenhäusern, Kliniken, Kurhäusern..
Sie bereiten dort Sonderkostformen vor, sind für die Bandabnahme zuständig (eine sehr wichtige Tätigkeit, denn wenn etwas Falsches beim Patienten ankommt kann das auch mal heikel werden.)
Ich habe selbst 15 Jahre in einem Krankenhaus gearbeitet und möchte die Erfahrungen, die ich dort gemacht habe, nicht missen.
Heute möchte ich Euch Andreas Dubiel vorstellen. Er ist Leiter der Hochschulgastronomie in Landau.
Danke, dass Sie meine Fragen beantwortet haben:


1. Was hat Sie am Beruf des Diätassistenten gereizt und wie sind Sie auf diesen Beruf aufmerksam geworden?
Ich hatte bereits eine Ausbildung als Koch und als Rettungssanitäter. Die Mischung aus Ernährung und Medizin hat mich sehr fasziniert. Zudem wollte ich mein Kochwissen weiter einsetzen. Aufmerksam geworden bin ich über meinen Zwillingsbruder, der hatte den Beruf damals in einem Buch über Berufe gefunden.


2. Wo und wann haben Sie Ihre Ausbildung gemacht?
Meine Ausbildung habe ich von 2004- 2007 an der SRH Fachschule in Heidelberg gemacht.


3. Wie ging es dann für Sie weiter?
Nach dem Examen habe ich in verschiedenen Kliniken gearbeitet. Zuletzt war ich Küchenleiter in einem Krankenhaus der Regelversorgung. Hier habe ich mit viel Herzblut das Darmzentrum, Brustzentrum und Adipositaszentrum begleitet.

 
4. Haben  Sie ein, ich nenne es „Alleinstellungsmerkmal“ oder eine Tätigkeit, die nicht jede/r in unserem Beruf macht und wenn ja, wie ist es dazu gekommen?
Ich habe 2016 noch den Verpflegungsbetriebswirt gemacht. Meine Abschlüsse haben es mir ermöglicht die aktuelle Position als Leiter der Hochschulgastronomie zu übernehmen. Es ist eine rein kaufmännische Stelle. Hier bin ich für die Personalplanung, den Wirtschaftsplan sowie für Neu- und Umbauten zuständig, aber auch für Speiseplanausrichtung etc.. Aktuell bin ich für rund 70 MA zuständig und betreue mit vier Küchenleitern insgesamt fünf Hochschulstandorte.


5. Gab oder gibt es „Stolpersteine“, die ab und an im Weg liegen und wie gehen Sie damit um?
In meiner Zeit als DA hat es mich immer gestört, dass Ernährungstherapie nirgends so selbstverständlich war wie eine Physiotherapie z.B. Man war und ist (glaube ich) immer noch auf die Einstellung der CÄ angewiesen. Wenn diese von Diätetik nichts halten, kann man strampeln wie man will. Das ist ein frustrierendes Unding. In meinen Kliniken hatte ich i.d.R. CÄ die dafür sehr empfänglich waren.


6.  Was lieben Sie an unserem Beruf?
Auch wenn ich ihn (den DA Beruf) heute nicht mehr direkt ausübe: Menschen mit Essen und Trinken bei bestimmten Leiden helfen zu können ist großartig. 


7. Was möchten Sie noch erreichen?
Aktuell bin ich beruflich sehr zufrieden. Demnach sind meine Ziele aktuell mit meiner täglichen Arbeit verbunden: Mensa Umbauten voranbringen etc. 



Die Bildrechte liegen bei Herrn Dubiel.

Sonntag, 18. Februar 2024

Wer darf es tun und wer nicht?

Nach meinem letzten Post, in dem ich den Tätigkeitsvorbehalt gefordert habe, habe ich viele Nachrichten bekommen. Es gab auch ein paar Kommentare über LinkeDin und mein Beitrag ist dort auch geteilt worden.
Dieser Beitrag hatte eine große Reichweite, weil sich viele Kolleg*innen Sorgen machen, weil Patient*innen nicht gut versorgt werden, zum Teil falsche Beratungen stattfinden wie an meinem Beispiel zu erkennen. Wie hieß es in einer PN über Instagram?
"...Oh, man, das ist wirklich Körper- und Psycheverletzung.."
Ich habe im Nachgang noch ein bisschen recherchiert, was sich da alles so in meiner Umgebung so auf dem Markt tummelt.
Ich bin da auf  eine/n Anbieter*innen gestoßen, der Ernähungstherapie anbietet (Beratung erfolgt bei z.B. Adipositas, Allergien und auch Nahrungsmittelunverträglichkeiten). Dort wurde die Qualifikation über knapp 30 Stunden erlangt. Das ist nicht vergleichbar mit der Ausbildung zum Diätassistenten oder dem Studium der Oecotrophologie mit der entsprechenden Qualifizierung.

Wer darf es jetzt tun?
Am 1. Februar 2024 Rahmenvereinbarung zur „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung“ des gleichnamigen Koordinierungskreises veröffentlicht. Runterzuladen unter diesem Link. Dort ist sowohl eine Checkliste für Berater*innen und Verbraucher*innen  hinterlegt.

Um es ein bisschen einfacher zu machen habe ich ein  Textstellen aus dem Papier kopiert, wer als Anbieter*in infrage kommt. Dadurch fallen natürlich alle anderen, die sich berufen fühlen, raus.


Kontinuierliche Fortbildung, Arbeiten nach dem G-NCP ✅

Werbung und/oder Produkverkauf ❌

Es gab in der Servicezeit vom WDR am 13.02.2024 einen kurzen Bericht zur "Ernährungstherapie auf Rezept" (das Wording ist zwar nicht ganz korrekt, aber das soll jetzt nicht das Problem sein. Hier ist der Link zur Sendung. Ab Minute 12.30. 

Natürlich besteht das Recht der freien Therapeutenwahl. Verbraucher*inne können sich natürlch auch an die sog. "Ernährungsberater" wenden. Wem es aber auf Fachlichkeit ankommt, der sollte sich an Fachmenschen wenden. Das wird ja auch im Rahmen der Autoinspektion gemacht.



Sonntag, 11. Februar 2024

Den Tätigkeitsvorbehalt-BITTE!!!

 In der vergangenen Woche habe ich mir bereits auf Instagram ein bisschen Luft gemacht, aber es brodelt immer noch.
Noch einmal für diejenigen, die es in meiner Story nicht mitbekommen haben, worum es geht:

Ich habe eine Patientin mit einer Histaminintoleranz in der Beratung, die bei einer selbsternannten Ernährungsberaterin war (es ist keine geschützte Berufsbezeichnung, jede/r, der isst und trinkt, der ein Buch über Ernährung gelesen hat, dazu würde dann auch dein Automechaniker geören, wenn er es will um bei meinen Beispielen aus der Story zu bleiben).

Dort ist ihr gesagt worden, sie solle doch Fleisch weglassen, Hülsenfrüchte und bestimmte Gemüsesorten bitte auch raus und natürlich Gluten. Nicht zu vergessen: Milch und Milchprodukte sind auch ganz schlecht.

Diese Frau war wie gehirngewaschen. Sie glaubte an die Nahrungsergänzungsmittel, die ihr empfohlen worden sind und sie glaubte an dass,was ihr erzählt worden war.

Auf meine Frage, warum sie denn dann noch Rat bei mir suche kam die Antwort: Ich fühle mich irgendwie schlapp.Die Ernährungsberaterin hätte gesagt, das ginge vorbei, aber für meine Patientin fühlte sich das nicht richtig an. Deshalb wollte sie eine Zweitmeinung von mir. 

Wir sind dann ihr Ernährungstagebuch durchgegangen: Es fehlte an Eiweiß, es fehlte an Ballaststoffen. es fehlte irgendwie an allem. Woran es nicht fehlte: an Angst vor dem Essen.

Wir sind gerade dabei in ganz kleinen Schritten wieder Lebensmittel in den Speiseplan einzuführen. Langsam deshalb um wieder Vertrauen in sich und den eigenen Körper zu entwickeln.
Der Weg wird noch lang, denn im Hirn stecken noch viele Sätze fest, die langsam aufgelöst werden müssen.

Für mich grenzt das Ganze an Körperverletzung.
Aus diesem Grund bin ich für den sog. Tätigkeitsvorbehalt. Das bedeutet, dass nur diejenigen Ernährungstherapie (Arbeit mit kranken Menschen, Krankheiten...) anbieten dürfen, die es gelernt haben. Dazu gehört meine Berufsgruppe, nämlich die der Diätassistent*innen und Oecotropholog*innen mit entsprechender Qualifizierung.

Es sprießen gerade so viele neue (Berufs-)Bezeichnungen nach oben, die nichts aussagen. Die hören sich vielleicht chic an, aber sie sind alle nicht geschützt. Dazu gehört z.B. auch der Ernährungstherapeut. Alles Phantasiebezeichnungen.
Ich bin dafür interdisziplinär zu arbeiten. Wenn es um Medikamente geht, dann veweise ich an den Apotheker/die Apothekerin, wenn es um Bewegung geht, dann verweise ich an  Physiotherapeut*innen.

Das Gleiche wünsche ich mir von diesen Berufsgruppen.

Ob ich diesen Tätigkeitsvorbehalt in meinem beruflichen Leben noch erleben werde? Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.



Bild von CatsWithGlasses auf Pixabay