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Sonntag, 18. Februar 2024

Wer darf es tun und wer nicht?

Nach meinem letzten Post, in dem ich den Tätigkeitsvorbehalt gefordert habe, habe ich viele Nachrichten bekommen. Es gab auch ein paar Kommentare über LinkeDin und mein Beitrag ist dort auch geteilt worden.
Dieser Beitrag hatte eine große Reichweite, weil sich viele Kolleg*innen Sorgen machen, weil Patient*innen nicht gut versorgt werden, zum Teil falsche Beratungen stattfinden wie an meinem Beispiel zu erkennen. Wie hieß es in einer PN über Instagram?
"...Oh, man, das ist wirklich Körper- und Psycheverletzung.."
Ich habe im Nachgang noch ein bisschen recherchiert, was sich da alles so in meiner Umgebung so auf dem Markt tummelt.
Ich bin da auf  eine/n Anbieter*innen gestoßen, der Ernähungstherapie anbietet (Beratung erfolgt bei z.B. Adipositas, Allergien und auch Nahrungsmittelunverträglichkeiten). Dort wurde die Qualifikation über knapp 30 Stunden erlangt. Das ist nicht vergleichbar mit der Ausbildung zum Diätassistenten oder dem Studium der Oecotrophologie mit der entsprechenden Qualifizierung.

Wer darf es jetzt tun?
Am 1. Februar 2024 Rahmenvereinbarung zur „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung“ des gleichnamigen Koordinierungskreises veröffentlicht. Runterzuladen unter diesem Link. Dort ist sowohl eine Checkliste für Berater*innen und Verbraucher*innen  hinterlegt.

Um es ein bisschen einfacher zu machen habe ich ein  Textstellen aus dem Papier kopiert, wer als Anbieter*in infrage kommt. Dadurch fallen natürlich alle anderen, die sich berufen fühlen, raus.


Kontinuierliche Fortbildung, Arbeiten nach dem G-NCP ✅

Werbung und/oder Produkverkauf ❌

Es gab in der Servicezeit vom WDR am 13.02.2024 einen kurzen Bericht zur "Ernährungstherapie auf Rezept" (das Wording ist zwar nicht ganz korrekt, aber das soll jetzt nicht das Problem sein. Hier ist der Link zur Sendung. Ab Minute 12.30. 

Natürlich besteht das Recht der freien Therapeutenwahl. Verbraucher*inne können sich natürlch auch an die sog. "Ernährungsberater" wenden. Wem es aber auf Fachlichkeit ankommt, der sollte sich an Fachmenschen wenden. Das wird ja auch im Rahmen der Autoinspektion gemacht.



Sonntag, 11. Februar 2024

Den Tätigkeitsvorbehalt-BITTE!!!

 In der vergangenen Woche habe ich mir bereits auf Instagram ein bisschen Luft gemacht, aber es brodelt immer noch.
Noch einmal für diejenigen, die es in meiner Story nicht mitbekommen haben, worum es geht:

Ich habe eine Patientin mit einer Histaminintoleranz in der Beratung, die bei einer selbsternannten Ernährungsberaterin war (es ist keine geschützte Berufsbezeichnung, jede/r, der isst und trinkt, der ein Buch über Ernährung gelesen hat, dazu würde dann auch dein Automechaniker geören, wenn er es will um bei meinen Beispielen aus der Story zu bleiben).

Dort ist ihr gesagt worden, sie solle doch Fleisch weglassen, Hülsenfrüchte und bestimmte Gemüsesorten bitte auch raus und natürlich Gluten. Nicht zu vergessen: Milch und Milchprodukte sind auch ganz schlecht.

Diese Frau war wie gehirngewaschen. Sie glaubte an die Nahrungsergänzungsmittel, die ihr empfohlen worden sind und sie glaubte an dass,was ihr erzählt worden war.

Auf meine Frage, warum sie denn dann noch Rat bei mir suche kam die Antwort: Ich fühle mich irgendwie schlapp.Die Ernährungsberaterin hätte gesagt, das ginge vorbei, aber für meine Patientin fühlte sich das nicht richtig an. Deshalb wollte sie eine Zweitmeinung von mir. 

Wir sind dann ihr Ernährungstagebuch durchgegangen: Es fehlte an Eiweiß, es fehlte an Ballaststoffen. es fehlte irgendwie an allem. Woran es nicht fehlte: an Angst vor dem Essen.

Wir sind gerade dabei in ganz kleinen Schritten wieder Lebensmittel in den Speiseplan einzuführen. Langsam deshalb um wieder Vertrauen in sich und den eigenen Körper zu entwickeln.
Der Weg wird noch lang, denn im Hirn stecken noch viele Sätze fest, die langsam aufgelöst werden müssen.

Für mich grenzt das Ganze an Körperverletzung.
Aus diesem Grund bin ich für den sog. Tätigkeitsvorbehalt. Das bedeutet, dass nur diejenigen Ernährungstherapie (Arbeit mit kranken Menschen, Krankheiten...) anbieten dürfen, die es gelernt haben. Dazu gehört meine Berufsgruppe, nämlich die der Diätassistent*innen und Oecotropholog*innen mit entsprechender Qualifizierung.

Es sprießen gerade so viele neue (Berufs-)Bezeichnungen nach oben, die nichts aussagen. Die hören sich vielleicht chic an, aber sie sind alle nicht geschützt. Dazu gehört z.B. auch der Ernährungstherapeut. Alles Phantasiebezeichnungen.
Ich bin dafür interdisziplinär zu arbeiten. Wenn es um Medikamente geht, dann veweise ich an den Apotheker/die Apothekerin, wenn es um Bewegung geht, dann verweise ich an  Physiotherapeut*innen.

Das Gleiche wünsche ich mir von diesen Berufsgruppen.

Ob ich diesen Tätigkeitsvorbehalt in meinem beruflichen Leben noch erleben werde? Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.



Bild von CatsWithGlasses auf Pixabay