Gerade sind mir beim Abheften die Unterlagen zum Seminar bei der DGE in die Finger gefallen.
Frau Meyer-Kruse hat uns dort mit einem Augenzwinkern deutlich gemacht, dass wir als Ernährungsfachkräfte nur so weit arbeiten können wie der Klient/Patient es zulässt.
Unser Gegenüber bleibt in allem was er tut für sich selbst verantwortlich.
Wir müssen keinem Klienten terminmäßig hinterherlaufen, auch wenn ihm 5 Termine von der Krankenkasse zugestanden wurden.
Unsere Aufgabe liegt darin, das Wissen, was der Klient benötigt, so weiter zu geben, dass es in der Praxis macbar ist.
Wenn dem Klienten dann ein Termin reicht....??? Evtl. ein Mal telefonisch oder per Mail nachfragen, aber dann muss auch gut sein.
Rechnung schreiben, evtl. Arztbrief verfassen, wenn es gewünscht wird und Akte abheften.
Und: Nicht persönlich nehmen.;-)
Bildquellenangabe:
Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
1 Kommentar:
Schwieriges Thema, aber sehr richtig:)
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