Im Gespräch erzählte mir die Anruferin dann, dass ihre Ärztin ihr dringend empfohlen hätte eine Oecotrophologin aufzusuchen. Ich wäre doch Oecotrophologin?
Ich habe ihr erklärt, dass ich Diätassistentin wäre, aber genauso beraten kann und darf wie eie Oecotrophologin. Ich habe auch kurz erklärt, dass meine Freundin und ich die gleichen Fortbildungen besuchen, wenn irgend möglich und wir auch sonst kooperieren.
Aber der Termin ist nicht zustande gekommen, da der Patient erst einmal beim Arzt nachfragen muss, ob er bei einer DA gut aufgehoben ist, ob das genauso gut ist.
Ist bei den Ärzten immer noch nicht angekommen,wer Ernährungsberatungen durchführen darf?
Ein kurzer Auszug aus dem Leitfaden zur Prävention des BMG:
"Anbieterqualifikation:
Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich Ernährung in Betracht, insbesondere
- Diätassistenten
- Oecotrophologen (ernährungswissenschaftlich Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Bachelor/Master of Science)
- Ernährungswissenschaftler ...
- ... Ernährungsberater/DGE, ErnährungsmedizinischerBerater/DGE
- VDD-Fortbildungszertifikat
- Zertifikat „Ernährungsberater VDOE“
- VFED-Zertifizierung
- QUETHEB-Registrierung ...
Bildquellenangabe: Thorben Wengert / pixelio.de
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