Mittwoch, 10. Juli 2013

Mittlerweile sollte es doch angekommen sein

Heute hatte ich ein Erlebnis der besonderen Art. Ich bekam einen Anruf wegen einer Nahrungsmittelunverträglichkeit auf Fruktose, Sorbit und Histamin. Meine Freundin, Oecotrophologin, hatte meine Kontaktdaten weitergegeben, da dieser Patient hier aus meinem Ort kommt und es somit leichter von der Entfernung ist. Das macht sie immer so.
Im Gespräch erzählte mir die Anruferin  dann, dass ihre Ärztin ihr dringend empfohlen hätte eine Oecotrophologin aufzusuchen. Ich wäre doch Oecotrophologin?
Ich habe ihr erklärt, dass ich Diätassistentin wäre, aber genauso beraten kann und darf wie eie Oecotrophologin. Ich habe auch kurz erklärt, dass meine Freundin und ich die gleichen Fortbildungen besuchen, wenn irgend möglich und wir auch sonst kooperieren.
Aber der Termin ist nicht zustande gekommen, da der Patient erst einmal beim Arzt nachfragen muss, ob er bei einer DA gut aufgehoben ist, ob das genauso gut ist.
Ist bei den Ärzten immer noch nicht angekommen,wer Ernährungsberatungen durchführen darf?
Ein kurzer Auszug aus dem Leitfaden zur Prävention des BMG:
"Anbieterqualifikation:
Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich Ernährung in Betracht, insbesondere
  • Diätassistenten 
  •  Oecotrophologen (ernährungswissenschaftlich Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Bachelor/Master of Science) 
  • Ernährungswissenschaftler ... 
mit gültiger Zusatzqualifikation...
  • ... Ernährungsberater/DGE, ErnährungsmedizinischerBerater/DGE
  •  VDD-Fortbildungszertifikat
  •  Zertifikat „Ernährungsberater VDOE“
  • VFED-Zertifizierung 
  • QUETHEB-Registrierung ...
Das sollte reichen.





Bildquellenangabe: Thorben Wengert  / pixelio.de


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